Tirol Zuschuss 2024

Veröffentlichungsdatum06.03.2024Lesedauer1 Minute
Tirol_Zuschuss_2024

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden.


Die Richtlinien, sowie das Antragsformular für Neuanträge können unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss heruntergeladen werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen. 
Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.

Das Antragsformular kann im Anhang heruntergeladen werden.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. 

Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage und BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.